Die Verbraucherzentrale Thüringen hat Sparkassenkunden, deren Prämiensparverträge vorfristig gekündigt worden sind, aufgerufen, sich dagegen zu wehren. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli (Aktenzeichen XI ZR 221/22) bestätige, dass die betreffenden Thüringer Sparkassen die Verträge nicht hätten kündigen dürfen, teilte die Verbraucherzentrale am Freitag mit.