Ilmenau - Morgen würde Jens Unverricht 23 Jahre alt, wäre vor dem jungen Geraberger Motorradfahrer am 18. Oktober 2008 nicht ein Kleintransporter links abgebogen, um ortsausgangs Ilmenaus ins Gewerbegebiet zu fahren. "Und den Motorradfahrer übersah", so die Staatsanwaltschaft. Kein leerer Platz im Gerichtssaal, als gestern Richterin Mandy Trebeß das Urteil verkündete: Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 50 Euro plus Übernahme der Verhandlungs- und Nebenklagekosten.
Bärbel und Ulrich Unverricht, die Eltern des Verunglückten konnten beim Plädoyer des Staatsanwaltes Heino Sunderbrink sowie ihres Nebenkläger-Anwalts, Dirk Warmbold, die Tränen nicht mehr zurückhalten. Auch, weil sie erstmals Unfallverursacher F. gegenübersaßen.
Ich habe nichts kommen sehen
Was war geschehen? Dazu vermitteln zwei Unfallzeugen ihre Wahrnehmungen und der Unfallsachbearbeiter der Polizei die Ermittlungen sowie Spurenlage vom Unfallort. Der Angeklagte F. nahm sein Schweigerecht nicht wahr: "Ich befuhr", sagte er, unterbrochen von einer langen Betroffenheitspause, "die B4 Richtung Ilmenau, hielt auf der Linksabbiegespur, setzte den Blinker, machte den Schulterblick wie bei der Fahrschule. Ich habe nichts von vorn kommen sehen, nur noch den Aufprall gehört." F. und auch die Zeugen versuchten das brennende Opfer unter dem Transporter hervorzuziehen. Doch jede Hilfe kam zu spät.
Ob das Opfer, dem unstrittig die Vorfahrt genommen wurde, eine Mitschuld treffen und somit das Strafmaß im Fall fahrlässiger Tötung mildern könnte, galt es herauszufinden. Wesentlich dafür waren die Aussagen des Sachverständigen Sven Schneider. Der ermittelte bei 45 bis 55 Stundenkilometern Aufschlaggeschwindigkeit, die aus Brems- und Rutschspurenlänge sowie Materialdeformationen errechneten 78 bis 88 Stundenkilometer, mit denen der junge Geraberger (bei erlaubten 70 Stundenkilometern) unterwegs war. Die Frage des Nebenklageanwalts an den Gutachter, wie lange der Motorradfahrer vom Linksabbieger hätte gesehen werden müssen war eindeutig: "Mindestens acht Sekunden; rund 90 Meter!" Dem Strafverteidiger war die Einlassung eines Zeugen, der kurz vor dem Aufprall in seinem Auto vom Krad-Fahrer überholt wurde, die Nachfrage wert: "Wie weit war für den Kradfahrer der Abbiegevorgang feststellbar? Könnte er - buchstäblich - die Kurve nicht gekriegt und zum Ausweichen nach rechts gezogen haben?"
Dem ging die zuvor geäußerte Wahrnehmung des Zeugen M. voraus, das Motorrad sei über die Sperrfläche kurz vor der Unfallstelle gefahren. Doch die Unfallanalysen belegten einen "tendenziell geraden" Brems- und Rutschspurenverlauf.
Der Transporter kam, so die Unfallaufnahme, erst zum Stillstand, als er bereits in die Gewerbegebietseinfahrt eingebogen war. Genau dort, auf der angrenzenden Verkehrsinsel, wartete damals die Zeugin K. auf ihren Mann: "Das Auto fuhr sehr langsam, bevor es durch den Aufschlag fast auf mich kippte." - "Hätte der Transporterfahrer nicht Gas geben können, um die Kreuzung schneller zu verlassen?", fragte Anwalt Warmbold. Doch, so schien man sich einig, dann wäre das Opfer wohl lediglich am Heck des Transporters aufgeschlagen.
Gänzlich uneins zeigten sich indes Staatsanwaltschaft und Nebenklage in den Konsequenzen aus dem "Augenblicksversagen", wie der Staatsanwalt die Anklage begründete. Und dem bislang vorstrafen- und bußgeldlosen Angeklagten zugute hielt, "nichts beschönigend in Abrede zu stellen". - "Aber sie haben in entscheidenden Sekunden nicht aufgepasst!", so der Staatsanwalt. Der bemühte juristische Finessen wie "Erfolgsunrecht", um die Schwierigkeit gerechter Straffindung zu begründen. Bei deren Abwägen hielten sich die Eltern des Todesopfers fest bei den Händen, ließen den Tränen freien Lauf, bevor ihr Anwalt plädierte: "Angeklagter, sie haben mindestens sieben Sekunden gepennt!" Er könne diese "hahnebüchene Fahrlässigkeit - nicht so lax wie der Staatsanwalt sehen. Einfache Geldstrafe tut's hier nicht, sie haben gleich mehrere Leben zerstört!" Seine Forderung: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung plus zwei Monatseinkommen Geldstrafe.
Vorhersehbar und vermeidbar
Richterin Trebeß würdigte in der Urteilsbegründung zur Nur-Geldstrafe zwar die unzweifelhafte Schuld von F.: "Was passierte, war für den Angeklagten vorhersehbar und somit vermeidbar." Doch offenbar eben so die Einlassung der Verteidigung, "auch das Leben des Angeklagten ist zerstört, er ist in psychiatrischer Behandlung." Nebenkläger Ulrich Unverricht indes sah dies in seinem persönlichen Plädoyer ganz anders: "Sie wollten unseren Sohn bewusst ausbremsen. Und welche Niedertracht: Sie sind bis heute nicht auf die Hinterbliebenen zu gegangen! Wohl aber schon am zweiten Tag wegen Schadensersatzes auf die Versicherung unseres Sohnes..." uhu

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