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Erschienen am 06.01.2009 00:00
Exmatrikulation gefordert
Student unter Beobachtung
Rektor: Mit Behörden abgestimmt

IlmenauForderungen einer Antifaschistischen Gruppe Südthüringen (AGST), einen Studenten der TU Ilmenau zu exmatrikulieren, weil er NPD-Mitglied sei, wird die Universitätsleitung nicht nachkommen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Das stellte der Rektor der TU, Peter Scharff, gestern auf Anfrage von Freies Wort klar. Gleichwohl werde der Student beobachtet, auch von Behörden, bestätigte der Rektor.

Die AGST verbreitete gestern eine Pressemitteilung, wonach an der TU ein NPD-Kader studiere, während vor etwa einem Jahr ein auf seinem Blog im Internet kritisch über die Burschenschaften, den Studentenrat (Stura) und die Unileitung berichtender Student sein Stipendium gestrichen bekommen habe. Aus welchem Grund die AGST die Meldung gestern erst verbreitete, etwa ein Jahr nach dem Vorgang, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Telefonisch war die AGST, die nach eigenen Angaben einen Infoladen in Arnstadt betreibt, nicht erreichbar. Dass mails in jüngster Zeit nicht beantwortet wurden, entschuldigt sie auf ihrer Homepage mit den neuen Überwachungsgesetzen des Staats.

Die AGST geht von einem Image-Schaden für die TU aus, sollte das NPD-Mitglied nicht exmatrikuliert werden. Der betroffenen Student fordere auf einer Homepage der NPD, für Ausländer und Deutsche getrennte Klassen einzuführen. Damit scheine Rassismus zum Toleranzgebot der TU zu gehören, wird von der AGST kritisiert.

Rektor Scharff sagte gestern, ungeachtet der Meinung, die er über solche politischen Meinungen habe, „leben wir in einem Rechtsstaat“. Auch er beobachte das mit Sorge. Doch habe er sich bezüglich der betreffenden Person mit den zuständigen Behörden abgestimmt, wonach gegen den Studenten derzeit nichts vorliege. Damit seien ihm die Hände gebunden. „Wenn wir eine Gedankenpolizei aufmachen – wo führte das hin, wo finge das an?“, fragt Scharff. Dass extremistisch angehauchte Leute immer ein Problem darstellten, sei ihm aber klar. Solange der Student aber nicht straffällig werde, gebe es keine Handhabe für eine Exmatrikulation.

Anders habe sich das im zweiten geschilderten Fall verhalten. Dieser Student habe die Universität auf seinem Blog „massiv verunglimpft“, erklärt der Rektor. Das sei sogar soweit gegangen, dass Studenten aufgrund dieser Darstellungen nicht mehr bereit gewesen seien, im Studentenrat mitzuarbeiten und der Stura um Hilfe ersucht habe. Daraufhin habe die Universitätsleitung handeln müssen. tom

 
 

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