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Suhl - Hoffen auf billiges Wasser - das suggeriert der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil, womit er das Eingreifen des Hessischen Wirtschaftsministeriums gegen die Preise der Energie- und Wassergesellschaft Enwag aus Wetzlar für rechtens erklärt. Damit dürfen Kartellbehörden überhöhte Preise senken.
Dieses Urteil, das eigentlich ein Beschluss ist, stieß bei den Verbrauchern des Zweckverbandes Wasser-Abwasser Mittlerer Rennsteig (ZWAS) auf großen Widerhall. Besonders aus dem Raum Suhl/Zella-Mehlis.
Denn kaum war der Beschluss öffentlich bekannt, schon seien im Zweckverband zahlreiche Emails und Telefonate mit Forderungen nach Gebührensenkungen eingegangen. Anlass für die ZWAS-Leitung, näher darauf einzugehen. "Das ärgert uns schon, dass hier pauschale Forderungen aufgemacht werden, ohne die Hintergründe zu kennen", sagt Liane Bach, Verbandsvorsitzende und ehrenamtliche Bürgermeisterin von Dillstädt. Nicht nur, dass der ZWAS seit 2000 seine Gebühren trotz massiv gestiegener Preise nicht erhöht, sie sogar sieben Jahre später - wenn auch nur um 3 Cent pro Kubikmeter - gesenkt habe, nein, "wir liegen mit unseren Gebühren außerdem im unteren Drittel Thüringens", macht auch Karl-Heinz Eisenbach, Technischer Werkleiter des ZWAS, die Rechnung auf. Das habe erst jüngst der Bund der Steuerzahler in seiner Überprüfung festgestellt. Nach dessen vergleichender Recherche von Thüringer Versorgern bezahlt ein 1-Personen-Haushalt im ZWAS-Gebiet nach Eisenach die zweitniedrigsten Gebühren, ein 3-Personen-Haushalt steht thüringenweit an achter Stelle.
Auch künftig ohne Grundgebühr
3,15 Euro beträgt im Moment im ZWAS die Gebühr für einen Kubikmeter Wasser. Eine Grundgebühr wird nicht erhoben. "Bei uns bezahlt der Bürger nur seinen tatsächlichen Verbrauch, er hat also seine Ausgabenhöhe selbst in der Hand. Der Bürger kann sicher sein, dass das bei uns so bleibt", versichert die Verbandsvorsitzende.
Man würde Äpfel mit Birnen vergleichen, münze man den BGH-Beschluss zum Wetzlarer Unternehmen auf die ZWAS-Bedingungen um, erklärt Vizeverbandschef und Zella-Mehliser Bürgermeister Karl Uwe Panse. Erstens sei das hessische Unternehmen ein privates, der ZWAS hingegen ein kommunales. Zweitens verlangt das Wetzlarer Unternehmen eine Grundgebühr und drittens ist dort der Pro-Kopf-Verbrauch höher als im hiesigen ZWAS, der trotz niedriger Abgabemenge die gleichen Aufwendungen, wie Anlagen und Leitungen, vorhalten und betreiben muss. "Legt man für eine Vergleichsrechnung die Preise und den Verbrauch von Wetzlar zugrunde, dann zahlt ein 1-Personen-Haushalt im ZWAS-Gebiet jährlich 92,35 Euro, in Wetzlar 164,25 Euro", erklärt der Werkleiter.
Die BGH-Entscheidung beschränkt sich ausdrücklich auf die Kontrolle privatrechtlich organisierter Unternehmen. Das heißt jedoch nicht, dass sich öffentlich-rechtliche Verbände außerhalb von jeglicher Kontrolle befinden. Ganz im Gegenteil. Kommunalabgabengesetz, Kommunalaufsicht, Klagemöglichkeiten vor dem Verwaltungsgericht sowie die öffentlich tagenden Verbandsversammlungen und der Verbraucherbeirat seien Kontrollmechanismen, die faire Preise und Transparenz garantieren, so Karl-Heinz Eisenbach. "Außerdem ist in unserer Satzung verankert, dass wir keinen Gewinn erzielen dürfen. Auf dieser Grundlage sind unser Haushalt und unsere Gebühren kalkuliert. Außerdem müssen unsere Gebühren einer jährlichen Überprüfung standhalten", so Eisenbach.
Dass die Politik wider besseres Wissen in die Wirtschaft eingreift, hält Karl Uwe Panse für äußerst gefährlich. Die Folgen wären fatal und nicht absehbar, wenn kommunale Verbände gefährdet würden. Die Versorgung mit Wasser, dem Lebensmittel Nr. 1, gehöre zur Daseinsfürsorge und müsse in kommunaler Hand bleiben. Nur so sei - im Gegensatz zu rein privatwirtschaftlichen Unternehmen - garantiert, dass das Wasser für den Bürger auch bezahlbar bleibt.











