Die neue Baumschutzsatzung ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Von Naturschützern ist sie
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Herr Triebel, als Sie im Stadtrat vom Koniferengulasch sprachen, war das nicht eine Verkürzung?
Jens Triebel: Ich weiß nicht, warum auf diesem Begriff so herumgeritten wird. Ich habe ihn schon vor 20 Jahren benutzt. Mit dem Wort will ich keine Nadelbäume verunglimpfen. Wenn ich Koniferengulasch sage, ist das eher dem Übermaß an Koniferen auf Friedhöfen geschuldet. Hier wünschte ich mir großkronige Laubbäume. Sie sind für mich Abbild der Ehrwürde von Friedhöfen.
Was soll die neue Baumschutzsatzung für Vorteile bringen?
Jens Triebel: Dazu muss man sich die alte Baumschutzsatzung ansehen. Diese war zur Zeit ihrer Entstehung wichtig und notwendig. Anfang der 1990er Jahre versuchten noch viele Menschen durch das Fällen von Bäumen die notwendige Baufreiheit zu schaffen. In den letzten Jahren gab es aber kaum noch baubedingte, sondern mehr verkehrssicherungsbedingte Fällanträge, weil Bäume früher zu dicht am Haus gepflanzt wurden und von ihnen heute eine Gefahr ausgeht.
Mit der neuen Baumschutzsatzung ist es mir wichtig, vor allem die Baumarten zu fördern, die ein hohes Alter erreichen können. Die Kritiker sprechen deswegen von Bäumen erster und zweiter Klasse. Das ist aber so nicht richtig. Ich möchte angesichts veränderter Rahmenbedingungen auch notwendige Deregulierungen vornehmen. Im Übrigen waren auch in der alten Satzung einige Baumarten genehmigungsfrei zu fällen.
Ist es überhaupt gut, Bäume zu klassifizieren?
Jens Triebel: Eine mögliche Klassifizierung ergibt sich schon allein durch die unterschiedliche Lebenserwartung, die bei Pionierbaumgehölzen wie Birken und Pappeln wesentlich kürzer ist als bei den so genannten Klimax-Baumarten wie zum Beispiel Buche und Eiche. Es geht hier jedoch nicht um eine Bewertung in gut und schlecht. Entscheidend ist, dass wir in einem eng besiedelten Raum leben, in dem wir neben Naturschutzaspekten, auch beispielsweise Aspekten der Verkehrssicherung, der grundsätzlich geregelten Freiheit des Eigentums und dem Schutz anderer Werte entsprechende Beachtung schenken müssen. Ganz nebenbei: Ich persönlich finde es unverantwortlich, wenn in Folge von Baumschutzsatzungen Bäume in halber Höhe abgesägt werden und nur noch verstümmelte Bäume übrig bleiben. Zudem besteht die These, dass strenge Baumschutzsatzungen freiwillige Baumpflanzungen verhindern. Die Menschen denken, sie könnten später dafür bestraft werden.
Die Tendenz, die von dieser Baumschutzsatzung ausgeht, ist doch aber nicht, dass man jetzt neue Bäume pflanzt. Die Intention für den Bürger ist erst einmal: Mehr Bäume können ohne Genehmigung gefällt werden …
Jens Triebel: … weil diese Art der Deutung von einigen Menschen ganz gezielt so gestreut wurde.
Aber es steht in der Baumschutzsatzung, dass zusätzlich Koniferen, Pappeln und Birken gefällt werden können.
Jens Triebel: Das „zusätzlich“ stimmt so nicht. Wir hatten bisher eine durchschnittliche Rate von etwa 1 000 Fällungen pro Jahr. Diese Zahl werden wir sicher nicht überschreiten. Diejenigen, die bisher zum Amt gekommen sind, dürfen jetzt einige Gehölze ohne Genehmigung fällen.
Wie wollen Sie aber ohne das Ausstellen von Genehmigungen kontrollieren, wie viele Bäume tatsächlich gefällt werden und dass die 1000 Fällungen nicht überschritten werden?
Jens Triebel: Ich habe mit dem Naturschutzbeirat und einigen Wohnungsgesellschaften vereinbart, an der Erstellung vom Baumkatastern zu arbeiten, um eine fachliche Übersicht über den Baumbestand zu haben und auf besonders seltene Baumarten hinweisen zu können. Die Wohnungsgesellschaften und die Stadt sind keine Baumfrevler. Wir wollen stattdessen den Baumbestand im Wohnbereich ganz gezielt entwickeln. Und das heißt, mit Klimax-Baumarten gestalterisch eingreifen. Die gestalterischen Möglichkeiten, die eine Stadt hat, werden wir auf unserem Grund und Boden weiter fortführen. Bei den Wohnungsgesellschaften vertraue ich auf das Wort, das mir gegeben wurde. Bei privaten Grundstückseigentümern sage ich: Freier Wille und freie Entfaltung muss auch bei der Gestaltung des Grundstückes gewährt werden.
Wie viele Bäume haben Sie auf Ihrem Grundstück?
Jens Triebel: Ich habe neben Obstbäumen drei große Blaufichten stehen. Diese sind mir wichtig. Sie sind Schattenspender, Kletterbäume und vieles mehr.
Die könnten Sie jetzt ohne Genehmigung fällen?
Jens Triebel: Das könnte ich. Aber die Bäume bleiben stehen.
Sie sind Fachmann auf dem Gebiet. Können Sie den Unterschied zwischen der schützenswerten Schwarzpappel sowie einer Silber- oder Zitterpappel erklären?
Jens Triebel: Ich kann Ihnen sagen, dass die natürliche Form der Schwarzpappel in Deutschland kaum richtig nachgewiesen werden kann. Es gibt jetzt aber zwei gezüchtete Schwarzpappeln in Suhl. Die stehen auf dem Lautenberg. Die habe ich selbst gepflanzt.
Aber meinen Sie, dass jeder Bürger die Fachkompetenz wie Sie hat und Bäume, die wie die Schwarzpappel oder Weißtanne auf der „Roten Liste“ stehen, auf seinem Grundstück erkennt?
Jens Triebel: Derjenige, der eine Tanne auf seinem Grundstück hat, weiß das. Im übrigen sage ich noch einmal: Die neue Baumschutzsatzung ist keine Aufforderung zum Fällen, sie sagt nur, dass der Bürger eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, ob er fällen möchte oder nicht.
Es soll vorgekommen sein, dass Bäume gefällt wurden, die nun nicht mehr genehmigungspflichtig sind und nebenbei gleich andere mit abgesägt wurden, die einer Genehmigung bedurft hätten.
Jens Triebel: Illegale Fällungen gab es in den zurückliegenden Jahren auch schon.
Wie sieht es zeitlich mit den Fällungen aus?
Jens Triebel: Ab März darf wegen Vogelschutzaspekten kein Baum gefällt werden. Die geänderte Baumschutzsatzung hebelt nicht die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Wer hier unsicher ist, sollte sich an die Stadtverwaltung, Fachfirmen oder den Naturschutzbeirat wenden.
Meinen Sie, da genügt ein Appell?
Jens Triebel: Mit Gesetzen und Kontrollen alles zu regeln, ist nicht zielführend. Es kann sein, dass ein falscher Baum gefällt wird. Aber diesen Fall gab es vorher auch schon.
Es wurde gesagt, dass mit der neuen Baumschutzsatzung der Verwaltungsaufwand geringer wird. Merkt man das?
Jens Triebel: Wir wollten die Verwaltung auf ein notwendiges Maß reduzieren. Ich bin der Meinung, dass die Mitarbeiter des Grünflächenamtes mit der Pflege des städtischen Baumbestandes so viel zu tun haben, dass sie nicht wochenlang über Papier brüten müssen. Die Verwaltung kann sich jetzt auf Aufgaben konzentrieren, die notwendig sind und langfristig kommunales Geld sparen.
Gibt es eine Verpflichtung einer Neuanpflanzung nach dem Fällen?
Jens Triebel: Bei den Arten, die jetzt ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, gibt es das nicht.
Wie werden Neupflanzungen im städtischen Verantwortungsbereich gesteuert?
Jens Triebel: Ich hoffe, dass die Kritiker der neuen Baumschutzsatzung mit etwas Abstand zum Thema gemeinsam mit mir zusammen arbeiten. Wir wollen alles dafür tun, den öffentlichen Raum mit Klimax-Baumarten zu gestalten, auch für Wettbewerbe wie „Entente florale“. Anlässe wie der „Baum des Jahres“ sind gut geeignet, um besonders seltene Gehölze im Stadtgebiet zu pflanzen. Dieses Jahr wird zeigen, dass der Suhler umsichtig mit dieser Baumschutzsatzung umgehen kann.
Wie geht für Sie die neue Baumschutzsatzung damit zusammen, dass Suhl eine Stadt im Thüringer Wald ist, die sich noch dazu erfolgreich am Wettbewerb „Entente florale“ beteiligt hat?
Jens Triebel: Das ist für mich kein Widerspruch. Wir sind eine liebenswerte Stadt im Thüringer Wald. Und die Bereitschaft zur Veränderung wird uns gut tun. Aber noch mal zurück zu den Bäumen. Untersuchungen belegen, dass sich Städte mit und ohne Baumschutzsatzung hinsichtlich des Baumbestandes nicht unterscheiden. Im Übrigen teile ich die Befürchtung nicht, dass wir nun versteppen.
Interview: Stefan Reisner


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