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Ressort Suhl
Erschienen am 05.04.2008 00:00
Wichtshausen
Gedränge auf dem Radweg
Ortschaftsrat will Mofa-Genehmigung kippen / Brief an OB
Wichtshausen Bild vergrößern
Diesen Weg teilen sich Fußgänger und Radfahrer. Das Schild gebietet gegenseitige Rücksichtnahme. Fotos (2): frankphoto.de
Bild:  

Suhl-WichtshausenBesorgt ist der Ortschaftsrat von Wichtshausen über die Sicherheit auf dem Haseltalradweg, insbesondere auf der Strecke zwischen Wichtshausen und Dillstädt. „Bisher wurde der Weg vorrangig von Fußgängern und vor allem von Familien mit Kindern und seit seiner Asphaltierung auch von Radfahrern genutzt“, heißt es in einem Brief des Ortschaftsrates an Oberbürgermeister Jens Triebel. Doch auch Skater, Läufer und Wandergruppen sind auf dem Radweg unterwegs.

Ortschaftsratsmitglied Wolfgang Voigt ist empört darüber, dass nun auch Mopeds auf dem Radweg fahren. Als Mitte März eine Gruppe von Mopedfahrern (drei nebeneinander) auf diesem Weg von ihm hinsichtlich der Gefährdung von Fußgängern und der verbotswidrigen Nutzung dieses Weges angesprochen wurde, sagten die jungen Leute ihm, er solle sich sachkundig machen, diese Nutzung sei außerhalb geschlossener Ortschaften jetzt gestattet, das heißt ab 1. März des Jahres, berichtet Wolfgang Voigt und fügt besorgt hinzu: „Da dieser Weg auch für Mopedfahrer eine günstige Verbindung darstellt, ist im Sommer mit einer sehr starken Frequentierung durch die Zweiradfahrzeuge zu rechnen“.

Dieser Radweg ist aber ohnehin schon stark ausgelastet durch Fußgänger, Radfahrer, Skater und Wanderer. Dadurch sieht er eine erhebliche Beeinträchtigung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Er gibt auch zu bedenken, dass viele der Benutzer sich im Seniorenalter befinden. Daher, so meint er scherzend, trage der Weg auch die Bezeichnung „Seniorenrennsteig“. Zu beachten sei aber ebenso, dass die älteren Menschen in ihrem Reaktionsvermögen wohl den zusätzlichen Anforderungen durch Mopedfahrer nicht mehr so gewachsen sind.

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Sorge um Sicherheit

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Auch Ortsbürgermeisterin Isolde Grüßung hat große Sorge um die Sicherheit, vor allem um die der Fußgänger. „Bei schönem Wetter ist der Radweg immer sehr belebt. Viele Bürger gehen mit ihren Kindern dort spazieren. Für sie wird es dann sehr gefährlich, wenn auch noch Mopeds dort fahren. Deshalb bittet der Ortschaftsrat den Oberbürgermeister, „im Rahmen des rechtlich Möglichen, kurzfristig das Benutzen dieses Weges durch Mopedfahrer auszuschließen“, heißt es im Brief an Triebel.

Wie ist nun die rechtliche Lage tatsächlich? Freies Wort befragte dazu den Verkehrsexperten der Suhler Polizeiinspektion, Harald Preiß, und erhielt folgende Auskunft: „ Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofafahrer den Radweg benutzen.“ Jedoch in geschlossenen Ortschaften ist ihnen das Benutzen des Radweges nur erlaubt, wenn das durch den Zusatz für „Mofas frei“ gekennzeichnet ist. Preiß verweist dabei auf die 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. November 2007, Artikel 1, Paragraf 2 Absatz 4 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil 1, Nummer 61, ausgegeben am 7. Dezember 2007). Diese Änderung – das Befahren des Radweges – gelte aber nur für Mofas, nicht für Mopeds.

Was ist eigentlich ein Mofa? Das Wort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad. Im Vergleich zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor. Für dieses Gefährt benötigt man in Deutschland keine Zulassung, aber ein so genanntes Versicherungskennzeichen. In Deutschland beträgt das Mindesalter zum Fahren eines Mofas 15 Jahre und es darf die Höchsgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde nicht überschritten werden.

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Unfallrisiko

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In diesem Zusammenhang verweist der Sachbearbeiter Verkehr auf Unfallforschungen: „Wenn es hohe Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Fahrzeugen auf der Straße gibt, dann ist das Unfallrisiko erheblich größer als auf Wegen oder Straßen, wo alle fast die gleiche Geschwindigkeit fahren“. Daher auch die Veränderung in der Straßenverkehrs-Ordnung, so dass Mofas mit ihren 25 Kilometer pro Stunde außerhalb geschlossener Ortschaften die Radwege nutzen dürfen. Das gelte aber keinesfalls für Mopeds, betonte Harald Preiß. Mopeds müssen nach wie vor auf der Straße fahren.

Es bestehe nun die Möglichkeit, innerhalb der Ortschaft am Radwegschild den Zusatz anzubringen für „Mofa frei“. „Doch wichtig ist vor allem, wenn Fußgänger, Rad- und Mofafahrer gemeinsam den Radweg nutzen, so müssen sie aufeinander Rücksicht nehmen“, betont der Verkehrsexperte.

Kerstin Kolb

 
 

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