Sondershausen - Sie stahl für 9,86 Euro Lebensmittel und muss dafür nun 990 Euro Strafe zahlen: Das Amtsgericht in Sondershausen verurteilte eine vierfache Mutter, die aus einem Supermarkt Kochschinken, Fleischsalat und Käse mitgehen ließ.
Die Hartz-IV-Empfängerin gab an, aus Geldnot gehandelt zu haben, berichtete der zuständige Richter Christian Kropp am Montag. Die ARGE habe das Geld, mit dem sie die täglichen Einkäufe bestreite, immer später ausgezahlt, verteidigte sich die 33-Jährige vor Gericht.
Der Richter sah darin trotzdem keinen Grund zum Diebstahl: In Deutschland bestehe «ein so dichtes soziales und vor allem karitatives Netz, dass niemand zum Stehlen gezwungen» sei. Die Hartz-IV-Empfängerin habe sich außerdem auf die Zahlweise der Behörde einstellen müssen. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)











