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„Der Datenschutz ist nicht zweigeteilt“, sagte der Sprecher des Landesverwaltungsamtes, Adalbert Alexy, unserer Zeitung. „Er gilt für unbescholtene Bürger genauso wie für Leute, die mit der Stasi Kontakt hatten.“ Aus datenschutzrechtlicher Sicht und nicht etwa aus einer historischen Bewertung heraus sei die Internet-Präsentation unzulässig.
Die vor wenigen Tagen online gegangene Seite listet die geheimen Treffpunkte des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit in der früheren Bezirksstadt Erfurt auf. Demnach gab es 483 solcher „konspirativer Wohnungen“ während der 80er Jahre, die vom Geheimdienst angemietet worden waren. Dort nahmen Stasi-Offiziere Informationen von ihren inoffiziellen Mitarbeitern (IM) entgegen, die Nachbarn, Arbeitskollegen und sogar Familienmitglieder bespitzelten. Ein Heer aus hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern sicherte die Macht der Staatspartei SED, als deren „Schild und Schwert“ das MfS sich sah.
Die konspirativen Wohnungen sind auf der Internet-Seite in einer interaktiven Karte abrufbar. Dazu gehören Fotos der Gebäude sowie weitere Informationen wie Straßenname, Hausnummer und der Nutzungszeitraum. Laut Landesverwaltungsamt, das in Thüringen für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständig ist, ist es damit möglich, ohne großen Aufwand Besitzer oder Mieter eines Hauses in verschiedenen Zeiträumen zu ermitteln. „Somit könnten auch Personen in die Nähe der Staatssicherheit gerückt werden, die nie etwas mit der Staatssicherheit zu tun hatten.“ Das werde noch verstärkt, je kleiner das Objekt sei oder wenn es sich um eine Gaststätte handele.
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Mit Straße und Hausnummer
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Betreiber der Seite ist der in München arbeitende und lehrende Naturwissenschaftler Joachim Heinrich, der in den 80er Jahren in Erfurt als Mitglied einer Umweltgruppe ins Visier der Stasi geraten war. Bereits gestern war die Karte mit den konspirativen Wohnungen nicht mehr zugänglich. Auf der Internet-Seite fand sich allerdings nur der Hinweis: „Aufgrund technischer Wartungsarbeiten bis 25.10. Pause“. Zugänglich war weiterhin die Liste mit inoffiziellen Mitarbeitern. Bei etlichen wird neben dem Decknamen auch der Klarname, das Geburtsdatum und die Tätigkeit zu DDR-Zeiten aufgeführt. Hier müsse der Personenbezug nicht erst hergestellt werden, er sei bereits vorhanden, kritisiert das Landesverwaltungsamt. Somit ergebe sich ebenfalls eine „datenschutzrechtliche Unzulässigkeit der Veröffentlichung“. Überdies seien die gesetzlich geforderten Angaben im Impressum der Internetseite nicht vollständig, es fehlt etwa Adresse und Telefonnummer.
Betreiber Heinrich war gestern für eine Anfrage nicht zu erreichen. Er kann nun bis zum 5. November beim Landesverwaltungsamt eine Stellungnahme abgeben. Für Brisanz sorgt in dem Fall, dass die Internet-Seite vom Thüringer Kultusministerium und von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert worden ist. Allerdings handelt es sich nicht um die Erst-Veröffentlichung der konspirativen Wohnungen – sie sind bereits aus einem Buch Heinrichs bekannt. Begleitet wird die Web-Präsentation von einem internationalen Kunstprojekt. Teile davon sind derzeit im Erfurter Rathaus zu sehen. Welche Folgen das Verbot für dieses Projekt hat, ist derzeit noch unklar.


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