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Ressort Thüringen
Erschienen am 11.02.2010 00:00
Soziales
Existenz-Entscheidungen im Akkord
Seit der Einführung von Hartz IV sehen sich die Sozialgerichte mit einer beispiellosen Klageflut konfrontiert. Nun droht der nächste Ansturm.
Von Diana Unkart
 Die Frage, was Hartz IV für die Sozialgerichte bedeutet,
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150 Hartz-IV-Klagen gehen durchschnittlich pro Monat am Meininger Sozialgericht ein. Bei den Klagen kann es auch um mehrere Tausend Euro gehen.
Bild: dpa
beantwortet Lutz Wehrhahn, Direktor des für Südthüringen zuständigen Sozialgerichts in Meiningen, mit einem Wort: Arbeit. Zwei Stockwerke tiefer im Hauptgebäude hat sich vor dem Gerichtssaal eine Menschentraube gebildet. Eine Verhandlung hat später angefangen und länger gedauert als geplant, deswegen der Verzug. Drinnen wird ohne Pause verhandelt, ein Fall folgt dem nächsten. Seit der Einführung von Hartz IV am 1. Januar 2005 sehen sich die Sozialgerichte in Deutschland mit einer beispiellosen Klageflut konfrontiert. Ein Ende ist nicht absehbar. Im Gegenteil: Weil das System nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgebaut werden muss, droht ein noch höherer bürokratischer Aufwand und eine nächste Klagewelle.

Was bedeutet "angemessen"?

Ein Ehepaar - juristische Bezeichnung: Bedarfsgemeinschaft - mit Anwalt hat im Gerichtssaal Platz genommen. Es geht um Kosten für die Gemeinschaftsantenne und die angemietete Garage und um die Frage, ob sie zu den Unterkunftskosten gehören, die übernommen werden. In Zahlen: 7,62 Euro pro Monat für die Antenne, 30,68 Euro für die Garage für mehrere Monate in den Jahren 2007 und 2008. Eigentlich, sagt der Richter, sei zumindest in der Garagenfrage die Rechtslage eindeutig. Die Kosten dafür sind nicht von den Kosten der Unterkunft umfasst. Dann folgt ein Aber: In diesem Fall sei die Garage Bestandteil des Mietvertrags. Zudem, wirft der Anwalt ein, seien die Kosten für Garage und Antenne zumindest zeitweise von der Arge, der Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Sozialamt, übernommen worden. "Ganz unkompliziert ist das nicht", befindet der Richter.

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Lutz Wehrhahn, Direktor des Sozialgerichts Meiningen
Bild:  

74 Paragrafen hat des Sozialgesetzbuch II (SGB II), das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. 74 Paragrafen, mit denen die komplexen Lebenswirklichkeiten von Millionen Menschen auf ein abstraktes Niveau gebracht werden. Sozialgerichtsdirektor Wehrhahn schlägt das SGB II auf. In Paragraf 22, erster Absatz, erste Zeile heißt es: "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."

Aber wann ist etwas angemessen und wann nicht? Unzählige Verfahren gab es zu dieser Frage. Immer wieder muss der Einzelfall betrachtet und müssen besondere Umstände berücksichtigt werden. Ein arbeitsloser Mann ist bei seinen Eltern aus- und in eine eigene Wohnung eingezogen. Die Arge weigerte sich zu zahlen. Was ist für einen Mann Ende 20 angemessen - ein Zimmer im Haus seiner Eltern oder eine eigene Wohnung, die 210 Euro Miete kostet? Wehrhahn sieht die Ursache für die Klageflut nicht ausschließlich darin, dass die Politik bei der Ausarbeitung des Gesetzes geschlampt hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, sei handwerklich besser gemacht als das SGB II. Aber die Zeiten ändern sich immer schneller, was Auswirkungen auf Inhalt und Qualität der Gesetze habe.

Das, was heute unter Hartz IV firmiert, sei eine sozialpolitische Wende gewesen. "So etwas hat es noch nicht gegeben." Die Gerichte müssten nun Lebenswirklichkeit und Gesetz zusammenführen. 2005, dem Jahr in dem Hartz IV in Kraft trat, gingen in Meiningen 567 Hartz-IV-Klagen ein. Im Jahr darauf waren es schon 890, 2007 bereits 1353, 2008 schon 1622 und im vergangenen Jahr 1823. Irgendwann reichte der eine Sitzungssaal nicht mehr aus, zumal das Gericht neben den Hartz-IV-Verfahren noch andere Aufgaben zu bewältigen hat. Weil das Verhältnis der Justizbehörden im Haus sehr kollegial sei, wurde eine Lösung gefunden. Seither geben alle Gerichte in Meiningen tageweise Sitzungssäle ab. Zudem wurde die Zahl der Richter von 6,5 auf mehr als elf Stellen aufgestockt. Im vergangenen Jahr konnte der Bestand an unerledigten Verfahren erstmals und gegen den Trend in Thüringen verringert werden. "Aber wir haben Probleme im nichtrichterlichen Bereich." Es fehlen Angestellte oder Beamte für Aufgaben wie Archiv oder Registratur.

Im Gerichtssaal zwei Stockwerke tiefer werden die Eheleute befragt, ob sie je an den Vermieter mit der Bitte herangetreten seien, die Garage aus dem Mietvertrag zu nehmen. Die Frau nickt und erklärt, der Vermieter habe immer Wert darauf gelegt, dass die Garage mit vermietet wird. "Haben Sie etwas Schriftliches?", will der Richter wissen. Sie schüttelt den Kopf. Dem Gericht liegt die Aussage der Tochter des Vermieters vor: Ihr Vater hätte auch ohne Stellplatz vermietet. Als es um die Kostenübernahme für die Gemeinschaftsantenne geht, fragt der Richter, ob sie eine Sat-Schüssel anbringen könnten. Die Frau verneint. Das dürften sie nicht. Wie ist es mit einer Zimmerantenne, so könnten sie die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen? Damit wäre der Grundbedarf an Informationen gedeckt. Die Eheleute lachen verächtlich. "Kein Empfang."

Der Richter stellt viele Fragen, um sich anhand der Antworten ein Bild der Situation zu machen. Die mündliche Verhandlung, sagt Wehrhahn, sei das Kernstück des Verfahrens, was auch der Tatsache geschuldet sei, dass manche Menschen nicht in der Lage seien, sich schriftlich auszudrücken. Nicht selten stellten sich Sachverhalte vor Gericht dann ganz anders dar, weil Kläger und Beklagte miteinander redeten und Missverständnisse oder Irrtümer ausgeräumt würden. Gleichwohl werde etwa die Hälfte der Verfahren schriftlich erledigt. Zwischen 80 und 90 Prozent der Arbeit der Sozialrichter findet nicht im Gerichtssaal, sondern am Schreibtisch statt.

Zu klagen, ist relativ risikolos

Rund 150 Hartz-IV-Klagen gehen pro Monat im Meininger Sozialgericht ein. Ein Verfahren dauert im Schnitt 14,7 Monate - zu lange, wenn die Existenz gefährdet ist. Dann wird in Eilverfahren eine vorläufige Entscheidung getroffen. Die Verfahren dauern nicht nur, weil die Gerichte überlastet sind. Mitunter müssen schwierige Ermittlungen angestellt, Zeugen vernommen, Bankauskünfte eingeholt, zeitaufwendige und deswegen unbeliebte Ortsbesichtigungen vorgenommen und Gutachten erstellt werden - zum Beispiel zu medizinischen Fragen. Vor ein paar Jahren etwa konnte ein Mehrbedarf wegen Diätnahrung bei Diabetes noch geltend gemacht werden. Als wissenschaftliche Studien zu der Erkenntnis kamen, dass es keiner speziellen Ernährung bedarf, kippten Gerichte die Mehrkostenpauschale.

Nachdem der Richter die Eheleute befragt und zwei Vergleichsvorschläge unterbreitet hat, die abgelehnt wurden, ergeht das Urteil: Die Arge muss die Kosten für den Gemeinschaftsantennenanschluss übernehmen, nicht jedoch die für die Garage. Auch wenn sie Teil des Mietvertrages ist, wäre es zumutbar gewesen, sich zu erkundigen, ob eine Untervermietungsmöglichkeit besteht.

34 Prozent der Verfahren in Thüringen endeten 2009 mit einem vollständigen oder teilweisen Obsiegen der Leistungsempfänger. Dass die Verfahren gerichtskostenfrei sind, kein Anwaltszwang besteht und bei Aussicht auf Erfolg der Klage Prozesskostenhilfe gewährt wird, macht den Gang vor Gericht relativ risikolos und damit attraktiv. Mancher lege "kühl-berechnend" Klage ein, weil er wisse, dass dann erst mal nicht zahlen müsse, sagt der Gerichtsdirektor. Oft führten aber unverständliche Bescheide und Fehler der Argen dazu, dass Leistungsempfänger Widerspruch gegen die Bescheide einlegen. In den ersten beiden Jahren nach Einführung von Hartz IV, erzählt Wehrhahn, habe sich die Motivation zu klagen, häufig aus einem Ungerechtigkeitsgefühl hergeleitet. "Im Osten war die Arbeitslosenhilfe ein Massenphänomen."

Wenn das System nun zerschlagen wird, rechnet Wehrhahn mit großen Problemen - die auch sein Gericht zu spüren bekommen wird. Vor wenigen Tagen erst hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen einen ersten Entwurf vorgelegt.

 
 

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