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Ressort Thüringen
Erschienen am 12.03.2010 00:00
Soziales
"Er wird jetzt praktisch für mich bestraft"
Weil er die Pflege seiner schwerkranken Frau übernommen hat, bekommt ein Mann aus Oberhof keine vorzeitige Rente. Eine Lücke im System wird ihm zum Verhängnis.
Von Marco Schreiber

Oberhof - Rainer Rohr ist ein einfacher Mann. Bald wird er 60, das Leben hat ein dichtes Netz von Sorgenfalten in sein Gesicht gefräst. Als

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Seit vier Jahrzehnten sind Rainer und Erika Rohr ein Paar. Als sie nach schwerer Krankheit zum Pflegefall wurde, übernahm er ganz selbstverständlich ihre Betreuung - und fühlt sich jetzt dafür bestraft.
Bild: ari
Objektschützer hat er Industriebetriebe in Suhl und Zella-Mehlis bewacht. In der Wendezeit ist er als Stellwerker bei der Bahn untergekommen. Fast 40 Jahre hat er so im Schichtdienst malocht. Und als in Oberhof die Arbeit ausging, hat er 1997 einen Posten in Kassel angenommen. Jetzt hat die Rentenkasse seinen Antrag auf Frührente abgelehnt; ab März bekommt Rainer Rohr keinen Cent mehr aufs Konto.

Er habe immer alles richtig machen wollen, sagt er und blättert mit seinen abgearbeiteten Händen durch einen ziegelsteindicken Stapel Papiere. Er klingt aufrichtig und wie einer, der sich heillos verheddert hat im Kauderwelsch der Bürokraten. Bandwurmsätze, so lebensfern und gestelzt formuliert; auch Erika Rohr begreift sie kaum. "Ein normaler Mensch kann das nicht verstehen", sagt die Frau mit dem traurigen Gesicht. Sie drückt auf einen Knopf am Steuerteil ihres Pflegebetts. Leise surrend schiebt sich das Kopfteil herauf.

Seit 2003 ist Erika Rohr ans Bett gefesselt. Erst fanden die Ärzte keinen Grund für ihre Schwächeanfälle, die Zusammenbrüche auf den Spaziergängen mit Mann und Hund. Dann fiel sie ins Koma, und als sie daraus erwachte, stellten die Mediziner einen Lymphkrebs fest. In den langen Monaten im Krankenhaus lag sie sich wund; der Pflegedienst hat die zentimeterlangen Wunden an Steiß und Oberschenkel akribisch dokumentiert. Lange sitzen kann Erika Rohr nicht, liegen nur auf einer Spezialmatratze, die abschnittsweise mit Luft aufgepumpt wird.

Fehler aus Unwissenheit

Rainer Rohr ließ sich zeigen, wie die Wunden seiner Ehefrau versorgt werden müssen und übernahm Ende 2003 ihre Pflege. Ein Vorschlag seines Arbeitgebers Deutsche Bahn kam ihm damals sehr gelegen. Der Konzern bot ihm für November die Aufhebung seines Arbeitsvertrages und eine Abfindung an, die monatlich bis zum 60. Geburtstag gezahlt werden sollte. Danach sollte er Frührente beantragen können.

Was sich für Rainer und Erika Rohr bis heute wie eine gewöhnliche Vereinbarung zum Vorruhestand anhört - zu Hunderttausenden haben so die Konzerne in den 1990ern ihre überzähligen Mitarbeiter entsorgt - ist in Wirklichkeit keine. Dass musste der Mann mit dem ergrauten Schnauzbart bitter erfahren, als er seinen Rentenantrag auf den Weg brachte. "Ihr Antrag auf Altersrente wird abgelehnt", teilte ihm sein Rententräger im Februar mit, die Knappschaft Bahn-See. Da die Begründung für Rainer Rohr unverständlich formuliert war, schrieb er einen Widerspruch auf liniertes Papier - und machte, ohne es zu wissen, einen Fehler.

"Er hätte sich den Bescheid besser erst einmal erklären lassen sollen", sagt Norbert Fohrmann, Sprecher der Knappschaft Bahn-See. Der Widerspruch nämlich werde von zwei Gremien im Hause geprüft; gegen den anschließenden Bescheid könne nur noch auf dem Rechtsweg vorgegangen werden. Nur wenn Versicherte wie Rainer Rohr nachweisen können, dass sie im Vorfeld falsch beraten worden seien - vom Rententräger, vom Arbeitsamt, "egal von welcher Behörde" - hätten sie eine Chance.

Falsch beraten fühlt sich Rainer Rohr vom Arbeitsamt. Ein Jahr lang nämlich hat er von 2003 an Arbeitslosengeld I erhalten, die Bahn stockte die Summe bis zum vereinbarten Betrag Monat für Monat auf. Danach stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, der erwartungsgemäß abgelehnt wurde - sein Bedarf sei aus dem Aufhebungsvertrag gedeckt. "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug" nennt sich der Zustand im Bürokratenjargon, der im November 2005 eintritt.

Wie vorgeschrieben meldet sich Rainer Rohr im Drei-Monats-Rhythmus bei den Arbeitsvermittlern. "Mit 58 bekommt man aber nicht einmal mehr einen Job zum Regale-Einfüllen", sagt er. Einen kleinen Saisonjob hat er am Oberhofer Skilift ergattert, an der Bergstation achtet er auf die Sicherheit der Wintersportler.

Im Jahr 2008 werden nach einem Termin bei der Arbeitsvermittlerin die Weichen für Rainer Rohr neu gestellt. Sein Zug fährt fortan in eine falsche Richtung. Warum er nicht die Notbremse gezogen und widersprochen hat? Aus Unkenntnis, aus Unbeholfenheit - weil er kaum noch Aussichten auf einen Job habe, müsse er sich doch nicht mehr vierteljährlich beim Arbeitsamt melden.

"So haben die mir das gesagt", sagt Rainer Rohr. "Wenn die Pflegekasse meiner Frau die Rentenbeiträge zahlt" - was sie nachweislich getan hat - "dann muss ich mich doch nicht mehr melden." "Er hatte schon ein schlechtes Gefühl", sagt Erika Rohr. Deshalb telefonierte er mit ihrer Pflegekasse, der AOK, und mit der Mitteldeutschen Rentenversicherung. Beide hätten ihm bestätigt, seine Rente sei sicher.

"Er hat vermutlich die falsche Frage gestellt", sagt Anke Weitz von der Rentenversicherung in Suhl. Wenn seine Frage gelautet habe, ob seine Rente sicher sei, wenn die Pflegekasse die Beiträge zahlt, habe man das bejahen müssen. "Hätte er gefragt, bekomme ich Frührente, wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelde, hätten wir ihm gesagt, natürlich nicht."

Da er seine Fragen nur telefonisch gestellt habe, sei eine umfassende Beratung kaum möglich gewesen, sagt Weitz. Sie empfiehlt allen Ratsuchenden, persönlich zur Rentenberatung zu gehen und dazu alle Unterlagen mitzunehmen. Es sei dabei unwichtig, welcher Rententräger zuständig ist; man habe Zugriff auf alle Daten. Weitz: "Der Versicherte soll nicht merken, bei welchem Träger er ist."

Wenig Hoffnung auf Abhilfe

Rainer Rohrs Rententräger, die Knappschaft Bahn-See, macht wenig Hoffnung, dass sein Rentenbescheid noch geändert werden könnte. Eine entscheidende Voraussetzung für die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" nämlich erfülle er mit seiner Abmeldung vom Arbeitsamt nicht mehr: "Eine Voraussetzung für diese Rente ist, man muss 52 Wochen arbeitslos gemeldet sein in den letzten anderthalb Jahren vor Rentenbeginn", erklärt Bahn-See-Sprecher Norbert Vohrmann.

Arbeitslos gemeldet sein heißt auch, für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein und jederzeit einen Job annehmen zu können.

Wer seine bettlägerige Ehefrau betreut, die in die Pflegestufe II eingestuft ist, kann nach Ansicht der Arbeitsagentur keinen Job annehmen, erklärt deren Sprecher Frank Fleischmann. "Als Rainer Rohr im Mai 2008 mitteilte, dass er seine Frau pflegt, wurde er informiert, dass keine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung mehr gegeben ist und eine Abmeldung erfolgen muss." Die Arbeitsvermittlerin habe richtig gehandelt, sagt Fleischmann.

Abgemeldet wurde Rainer Rohr im Oktober 2008, also genau anderthalb Jahre vor seinem 60. Geburtstag. "Wirklich bitter", sagt Fleischmann dazu. "Ein Einzelfall, bei dem alles Negative zusammen kommt." Es wäre jedoch Rainer Rohrs Pflicht gewesen, sich kundig zu machen, wie er die Voraussetzungen für seine Rente hätte erfüllen können.

Wahrscheinlich überhaupt nicht. Rainer Rohr hat ja der häuslichen Pflege seiner Frau zugestimmt und sich als Pflegeperson eintragen lassen. Erika Rohr bezieht zudem das gesetzliche Pflegegeld. Möglicherweise wird letzteres nicht angerechnet, sollte Rainer Rohr jetzt Hartz IV beantragen müssen - und etwas anderes wird dem Ehepaar nicht übrig bleiben. "Meine Rente reicht doch gerade für die Miete", sagt Erika Rohr. Rainer Rohr bekommt noch eine letzte Einmalzahlung, weil ein Fonds bei einer privaten Rentenversicherung ausgeschüttet wird. Die Deutsche Bahn hatte im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung einen vierstelligen Betrag eingezahlt.

Über die Runden kommen

Lange reichen wird dieses Geld nicht. Was danach kommt? Rainer Rohr zuckt hilflos mit den Schultern. Er hat sich verfahren im komplizierten Geflecht des real existierenden Bürokratismus und ist auf einem toten Gleis angekommen. Dass er jetzt weiß, wo er falsch abgebogen ist, hilft ihm nicht weiter. Erst im März 2011 kann er wieder einen Antrag auf vorzeitige Altersrente stellen. Erst wenn er 65 ist kann er die reguläre Altersrente beantragen. Bis dahin muss er irgendwie über die Runden kommen.

"Er wird jetzt praktisch für mich bestraft", sagt Erika Rohr und wischt sich Tränen aus dem Gesicht. "So viel zur häuslichen Pflege."

 
 

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