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Die Tourismusregion Thüringer Wald kämpft um Gäste. Wo die Übernachtungszahlen sinken, ist jeder Wirt froh, wenn er überhaupt Gäste hat. Und wenn die Kasse stimmt, schaut mancher Hotelier oder Kneipenbesitzer nicht so genau hin, was für Herrschaften er sich ins Haus holt. So kommt es, dass hin und wieder gesellige Geburtstagsfeiern von der Polizei aufgelöst werden, weil es sich bei den Partygästen um Rechtsradikale handelt, die das Lokal zu einer unerlaubten Versammlung missbrauchen.
Allein in diesem Jahr sind thüringenweit 56 Konzerte oder Veranstaltungen bekannt und zum Teil verhindert worden, bei denen sich Anhänger rechtsextremer Denkweise zusammengefunden hatten. Solche Fakten sprechen sich aber nicht nur auf den Internetseiten der Mobilen Beratungsstelle für Demokratie (Mobit) oder von linksgerichteten Organisationen herum, sondern auch unter den Einwohnern und nicht zuletzt unter Feriengästen.
Der Hotel- und Gaststättenverband Thüringen (Dehoga) jedenfalls bezieht klar Stellung zum Extremismus und unterscheidet dabei nicht zwischen Links und Rechts. „Wir haben vor etwa zwei Jahren eine Richtlinie für unsere Mitglieder herausgegeben“, sagt Dehoga-Chef Dirk Ellinger. Darin werden die Gaststätten- und Hotelbesitzer aufgefordert, extremistischer Propaganda keine Plattform zu bieten. Wörtlich heißt es: „Die Bekämpfung dieser Aktivitäten in der Öffentlichkeit ist wichtig, um undemokratische Denk- und Handlungsweisen in unserer Gesellschaft zurückzudrängen.“ Aufgrund der Vertragsfreiheit sei es jedermann freigestellt, Anfragen von extremistischen Parteien, Gruppen oder Privatpersonen abzulehnen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Art die Gesinnung rechts- oder linksextremistisch sei.
Ob dem Freistaat Thüringen und seiner Tourismusbranche durch Rechtsextremismus ein Imageschaden entsteht, lässt sich nach Auskunft der Thüringer Tourismusgesellschaft statistisch nur schwer nachweisen. Dehoga-Chef Ellinger weiß, dass in einigen Jenaer Hotels Zimmerreservierungen wieder storniert wurden, als ein Nazi-Aufmarsch in der Stadt angekündigt wurde. „Das hat sicher Auswirkungen auf den Tourismus und die Übernachtungszahlen“, sagt er.
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Uwe Schubert kann diese Leute verstehen. „In Mittweida zum Beispiel würde ich auch nicht unbedingt Urlaub machen“, sagt er. Die sächsische Kleinstadt war in den vergangenen Tagen deutschlandweit in die Schlagzeilen geraten, weil dort Neonazis einer Jungen Frau ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hatten.
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Rechte Aktivitäten haben zugenommen
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Für Thüringen selbst liegen solche Zahlen nicht vor. Allerdings veröffentlicht Mobit eine umfangreiche Chronik rechtsextremistischer Aktivitäten im Freistaat; wie zum Beispiel Konzerte, Diskussionsveranstaltungen, Infostände oder auch gewaltsame Übergriffe. Die sind von 175 im Jahr 2006 auf 307 in den ersten elf Monaten dieses Jahres gestiegen.
Schubert selbst befürchtet, dass das Thüringer Tourismus-Image unter den Aktivitäten von Neonazis leiden könnte. „Ich denke da an die Übergriffe von Neonazis, die Ende Oktober dieses Jahres in Weimar-Buchenwald Kinder einer Schulklasse aus Hessen beschimpft und beleidigt haben. Zwei farbige Kinder wurden sogar geschlagen“, sagt er. Ob die Stadt Weimar deswegen mit einem Schwund an Touristen zu rechnen habe, sei zwar fraglich. „Aber diese Schulklasse – genau diese Kinder – kommen sicher nicht wieder nach Weimar“, sagt Schubert.
In Thüringen gibt es seiner Meinung nach einige Städte, in denen neonazistisches Gedankengut besonders stark verbreitet wird. Traditionell gehören Eisenach und Gotha dazu, in letzter Zeit auch Meiningen, Hildburghausen und Erfurt. Als positives Beispiel führt Schubert Schleusingen an: „Dort hatten die Neonazis keinen Raum, weil sich aktive Bürgergesellschaften gegen sie gebildet haben.“
Ein großes Problem für Thüringer Gastwirte und Hoteliers sind nach wie vor Konzerte und Rednerveranstaltungen der rechten Szene. Welch unliebsame Gäste er da im Haus hat, erfährt mancher verdutzte Gastwirt oder Hotelier oft erst, wenn die Veranstaltung schon in vollem Gange ist. Denn radikale Gruppierungen mieten sich gezielt mit falschen Angaben in große Säle ein. Neonazis und NPD-Anhänger tarnen ihre konspirativen Zusammenkünfte, indem sie sie als private Geburtstagsfeiern oder geschlossene Gesellschaften anmelden. Wenn dann aber Eintrittsgelder kassiert und Getränke verkauft werden, gelten die Veranstaltungen als öffentlich. Ohne die passende Genehmigung können sie aufgelöst werden, was zumeist mit Ruhestörung, einem großen Polizeiaufgebot und einer Menge Aufsehen verbunden ist. Dadurch geraten nicht nur die Gastronomen in Verruf, sondern auch die Orte, in denen ihr Lokal liegt.
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Rechte sind nicht sofort gegangen
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Wie etwa Oberhof: Als das rechtsextremistische „Fest der Völker“ (das traditionell in oder um Jena stattfindet) im Juni 2006 nicht genehmigt wurde, wichen etwa 200 Anhänger der rechten Szene nach Oberhof aus. Ein riesiges Polizeiaufgebot begann gegen 20 Uhr, das Konzert aufzulösen, wie der Suhler Polizeisprecher Eberhard Wagner sich erinnert. Fertig waren die mehreren Hundert Beamten jedoch erst kurz vor Mitternacht: „Die Rechten sind natürlich nicht sofort heim gegangen, als wir ihnen gesagt haben, dass die Veranstaltung beendet ist“, erklärt er. Zurück blieben verstörte Einwohner und erschrockene Urlauber.
Der Gastwirt in Oberhof wusste allerdings, wer seine Gäste sind. „Wenn ich jemanden wegen seiner politischen Gesinnung nicht in mein Hotel lasse, dann ist das auch eine Form von Diskriminierung“, rechtfertigt er sich, „dann müsste ich beispielsweise auch Türken, Polen oder Chinesen den Zutritt zu meinem Gasthaus verweigern.“ Dass die Veranstaltung eine solch große Dimension annehmen könnte, will er nicht vorausgesehen haben: „Das war doch nur eine Geburtstagsfeier“, sagt er – obwohl er am Abend angeblich gar nicht dabei war.
Dehoga-Chef Ellinger rät den Gastwirten, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und Veranstaltungsverträge um eine Klausel zu ergänzen, die den Nutzungszweck eindeutig festlegt. So kann sich der Gastwirt aussuchen, ob er extremistische Parteien und Organisationen in seinem Haus haben will oder nicht, und kann bei Vertragsbruch rechtliche Schritte einleiten. Damit sind die Kneiper auch nach dem Gleichbehandlungsgesetz rechtlich abgesichert, wenn sie keine Extremisten in ihr Haus lassen.
Dennoch sind extremistische Gäste ein heikles Thema für Thüringer Wirte, von denen bei einer Befragung fast keiner seinen Namen zusammen mit klaren Aussagen in der Zeitung lesen möchte. „Theoretisch ist mir jeder Gast zunächst einmal willkommen“, ist eine Standard-Antwort, man könne ja nicht sofort am Äußeren erkennen, um was für Gesinnungsgenossen es sich handelt, fügen viele Hotelchefs hinzu. Lediglich zwei von zwölf befragten Südthüringer Wirten erklärten, dass ihr Haus generell nicht für Extremisten offen steht.
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Spektakulärer Fall im Gastgewerbe
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Das sieht in Sachsen anders aus. Ein spektakulärer Vorfall im Hotelgewerbe sorgte vor drei Wochen für Aufsehen: Ein Hotelier in Dresden wollte zwei sächsischen NPD-Funktionären die Unterkunft in seinem Hotel verweigern. Sie hatten über das Internet Zimmer reserviert. Mit der Androhung, dass er alle Umsätze der NPD-Mitglieder an die Dresdner Synagoge spenden wolle, brachte sie der Hotelier dazu, ihre Buchung zu stornieren.
„Wir hatten schon oft Anfragen unserer Gastwirte, wie sie mit rechtsradikalen Gästen umgehen sollen“, sagt Frank Lehmann, Geschäftsführer der sächsischen Dehoga in Dresden. Linksextremismus sei für seine Branche kaum von Bedeutung, rechtsradikale Gesinnungen lehnt er in jeder Form ab. Denn öffentlich bekannt gewordene rechtsradikale Vorfälle würden riesigen Schaden für den Tourismus anrichten, auch langfristig, sagt er: „Wenn man hört, dass in unserem Freistaat jemand von Neonazis geschlagen wurde, dann ist das doch nicht in drei Wochen wieder vergessen!“ Deshalb rät er genauso wie sein Thüringer Kollege den Gastwirten, sich im Vorfeld einer Veranstaltung genauestens zu informieren, wer sie anmeldet und was für Ziele derjenige verfolgt.
Schwierig sei es nämlich für die Wirte, unliebsame Gäste wieder loszuwerden, nachdem man ihnen unwissentlich Tür und Tor geöffnet hat. Zum Beispiel, wenn ein Gastwirt erst nach Abschluss einer Buchung merkt, dass die Mietsache für eine extremistische Veranstaltung genutzt werden soll. „Dann kann man nur noch vom Hausrecht Gebrauch machen und Gäste rausschmeißen, die gegen die Hausordnung verstoßen“, sagt Dirk Ellinger, „etwa durch Sachbeschädigung oder Ruhestörung.“
Wie schwer es ist, einen solchen Vertrag zu kündigen, erklärt er an einem Beispiel vom 7. Oktober 1990. Da wurde in Erfurt das Restaurant „Stadt Moskau“ gebucht. „Wir haben zu spät erfahren, dass es sich bei der Veranstaltung um die Gründung der Thüringer NPD handelte“, sagt Ellinger, „und sind damals aus dem Vertrag nicht wieder rausgekommen.“ Gelernt hat er aus diesem Vorfall. Denn der Restaurantchef vom Stadt Moskau hieß damals: Dirk Ellinger.












