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Ressort Thüringen
Erschienen am 29.07.2010 00:00
Vorratsspeicherung
Innenminister Huber will wieder Daten sammeln
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Eine sichere Verbindung? Ginge es nach Thüringens Innenminister, würden die Daten aus Telefon- und Internetverbindungen wieder gespeichert. Foto: dpa
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Gotha - Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) dringt darauf, den Zugriff der Polizei auf Telefonverbindungsdaten wieder zu erlauben. "Für die Aufklärung von schweren Straftaten ist die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung in vielen Fällen unverzichtbar", erklärte Huber am Mittwoch bei einem Besuch der Polizeidirektion Gotha.
 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser- Schnarrenberger (FDP) müsse daher so schnell wie möglich wieder eine rechtliche Grundlage für die Speicherung von Daten und deren polizeiliche Auswertung schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung im März dieses Jahres gekippt.

Huber verwies auf zwei Fälle aus Thüringen, bei denen der Zugriff auf die von den Telefongesellschaften gespeicherten Verbindungsdaten eine maßgebliche Rolle spielte. So seien die Ermittler nach einem Überfall auf eine Sparkassenfiliale in Schmiedefeld am Rennsteig, bei dem nahezu 200 000 Euro erbeutet worden waren, einer in mehreren Ländern aktiven Bande auch mit Hilfe von Telefondaten auf die Spur gekommen.

Der zweite Fall betreffe einen Auftragsmord in der Gothaer Drogenszene, zu dem die Ermittlungen noch liefen. Der Minister habe beide Fälle auch der EU-Kommission als Belege für die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung benannt. Diese will bis Mitte September einen Erfahrungsbericht zur Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung erstellen.

Gegen eine erneute Vorratsdatenspeicherung wandten sich indes die Landtagsfraktionen der Grünen und der Linken. Es sei ein Skandal, dass der Minister mit seiner "Werbung" für Vorratsdatenspeicherung ernstzunehmende Kritiker einfach ignoriere, erklärte der justizpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Ralf Hauboldt. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Dirk Adams, sagte, die Notwendigkeit einer solchen Datensammlung sei nicht nachgewiesen. Die Kosten dafür seien zudem unverhältnismäßig. Es gelte zu verhindern, dass ein Rechtsstaat immer weiter zu einem präventiven Überwachungsstaat umgebaut werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

Das Thüringer Landeskriminalamt (LKA) hatte jüngst erklärt, dass die Beamten mit dem Urteil ein erfolgreiches Ermittlungsinstrument bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung verloren hätten. dpa

 
 

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Kommentare zum Artikel

  • von weasel am 29.07.2010 20:44
    Yeah - fefe linkt
    Meinen herzlichsten Glückwunsch

    Offensichtlich hat ein Leser dem Herrn von Leitner 'nen Tipp gegeben, und der fefe hat den Link aufgegriffen. Müsste man jetzt bestimmt an den Zugriffszahlen ablesen können.

    http://blog.fefe.de/?ts=b2af4eea

    Gruß weasel

 

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