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Ressort Wirtschaft
Erschienen am 28.08.2009 14:47
Glühlampen-Verbot
Lexikon

Farbtemperatur
Die Farbtemperatur entscheidet über die Wirkung des Lichts. Von warmweiß bis kaltblau. Warmweißes Licht hat eine Temperatur unter 3 300 Kelvin, kühles Tageslichtweiß über 5 500 Kelvin. Je höher der Wert, desto kälter das Licht. Die Blaue Stunde kurz nach Sonnenuntergang kommt auf über 9 000 Kelvin. Glühlampen liegen etwa bei 2 700 Kelvin, Halogenlampen bei 2 600 bis 3 200 Kelvin, Energiesparlampen bei 2 700 bis 8 000 Kelvin. Das sind Richtwerte. Die genaue Farbtemperatur hängt auch von der Konstruktion der Lampe und ihrer Leistung ab.

Farbwiedergabe
Sie ist das Maß dafür, ob die Umgebung in natürlichem Licht erscheint. Bestimmte Glühlampen dienen als Referenz. Ihr allgemeiner Farbwiedergabeindex wird als Miximalwert zu 100 gesetzt. Je höher der Wert, desto natürlicher erscheinen die Farben. Halogenlampen erreichen Indexwerte bis 100, Energiesparlampen etwa 80. Das gilt für warmweiße Lampen. Tageslicht-Energiesparlampen geben die Farben natürlicher wieder. Sie kommen auf 90 und mehr.

Lichtstrom
Die Helligkeit von Lampen vergleichen Experten anhand des gemessenen Lichtstroms. Die Einheit ist Lumen. Je höher dieser Wert ist, desto besser. Der Lichtstrom in Lumen steht meist auf der Packung. Beispiel: Eine 40-Watt-Glühlampe liefert etwa 400 Lumen. Genauso viel wie eine 7-Watt-Energiesparlampe.

Lichtausbeute
Zeigt die Energieeffizienz einer Lampe. Das ist der Lichtstrom im Verhältnis zur aufgenommenen Leistung (Lumen pro Watt). Ab September 2009 müssen Lichtstrom und Lichtausbeute auf den Verpackungen der meisten Lampen deklariert sein. Ausgenommen sind bislang Reflektor- und Niedervoltlampen.

 
 

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Kommentare zum Artikel

  • von rowa am 28.08.2009 21:19
    EU, die Wirtschaftsdiktatur, oder?
    Die EU ist doch immer für freie Marktwirtschaft, bei der Glühlampe zeigt diese EU Ihr wahres Gesicht. Ich bezeichne diese Art als eine der brutalen Wirtschaftsdiktatur.

 

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