Sondershausen - Stromschulden von fast 2000 Euro berechtigen einen Energieversorger dazu, dem Kunden den Strom abzuschalten. Das Amtsgericht Sondershausen wies die Klage einer jungen Mutter aus dem Kyffhäuserkreis zurück, der der Strom abgeschaltet worden war, teilte das Gericht am Montag mit.
Auf eine besondere Härte, weil auch auch ein zweijähriges Kind betroffen sei, kam es nicht an. Die Frau habe im Verfahren nicht deutlich genug gemacht, ob sie den Schuldenberg abbauen und parallel dazu aktuelle Stromrechnungen bezahlen könne.
«Der Energieversorger hat keine hinreichende Aussicht, ob sie als Kundin irgendwann einmal einer Zahlungsverpflichtung nachkommt», entschied Zivilrichterin Martina Richter. Selbst bei einer Zahlung von monatlich 100 Euro würde sie 20 Monate brauchen, um die Altschulden zurückzuzahlen.
Ihr Auffassung wurde vom Landgericht Mühlhausen bestätigt, bei dem die Klägerin Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hatte. Die Mühlhäuser Richter gingen in ihrer Entscheidung noch weiter. «Die Frau wird in Zukunft weitere Rückstände ansammeln», stellten sie fest. (dpa)

Drucken
Speichern
Versenden

















