Wie zu Beginn jeden Jahres muss sich der Beitrags- und Steuerzahler auch in 2009 auf einige Änderungen gefasst machen. Wir haben Kernpunkte zusammengestellt.
Krankenversicherung
- Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen mit der Einführung des Gesundheitsfonds einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Satz gilt auch für Rentner.
- Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent.
- Genügen einer Krankenkasse die Beitragseinnahmen nicht, kann sie von ihren Versicherten Zuschüsse von bis zu einem Prozent berechnen.
- Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht diesen später, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert - allerdings befristet bis Juni 2010. Danach soll der Beitragssatz dauerhaft bei 3,0 Prozent bleiben.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze - also jene Obergrenze, ab der vom Einkommen keine zusätzliche Gebühr mehr abgezogen wird. In den alten Bundesländern erhöht sie sich für Arbeitnehmer auf 5400 Euro im Monat (64.800 Euro pro Jahr). In den neuen Bundesländern steigt der Satz auf 4550 Euro monatlich (54.600 Euro pro Jahr).Um Arbeitnehmer in schwierigen Konjunkturzeiten länger im Betrieb zu halten, wird zudem die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bislang 12 auf 18 Monate verlängert. Mitarbeiter können in der Bezugszeit an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Die Regelung ist auf ein Jahr befristet.
Familien
Eltern erhalten ab Neujahr für das erste und zweite Kind je zehn Euro mehr pro Monat, insgesamt 164 Euro pro Kind. Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es ebenfalls 16 Euro mehr, insgesamt 195 Euro.
Ab 1. Januar 2009 steigt zudem der Kinderfreibetrag. Für jedes Kind können 192 Euro mehr, insgesamt 3840 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6000 Euro. Vorher waren es 5808 Euro.Paare mit Kindern, die monatlich nur wenig mehr als 900 Euro verdienen, sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen knapp über 600 Euro erhalten schon ab Oktober 2008 einen Zuschlag zum Kindergeld. Dieser wird auf bis zu 140 Euro pro Kind aufgestockt, und statt bisher 70 werden jetzt nur noch 50 Prozent der Einkünfte angerechnet.
Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbeitrag gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.
Wohngeld
- Das durchschnittlich gezahlte Wohngeld steigt von 92 auf 142 Euro je Haushalt.
- Rückwirkend zum Oktober 2008 erhalten Wohngeldempfänger einen Zuschuss von mindestens 100 Euro zu den Heizkosten.
Steuern und Abgaben
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen verdoppelt sich - vorausgesetzt, die erbrachten Leistungen dienen der Instandhaltung und Modernisierung des Privathaushalts. Wer investiert, bekommt künftig 20 Prozent von maximal 6000 Euro Handwerkerkosten - also bis zu 1200 Euro - vom Finanzamt erstattet. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Mit einer befristeten Unterstützung für Pkw will die Bundesregierung den Verkauf effizienter Fahrzeuge fördern. Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, erhalten eine befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für alle Neuwagen ein Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro-5- und Euro-6-Norm zwei Jahre lang. Auch wenn das Auto während dieser Zeit weiterverkauft wird, bleibt die Steuerbefreiung erhalten.Autos mit Abgasnorm Euro 5, die bereits vor dem 5. November zugelassen wurden, sind für 2009 ebenfalls von der Steuer befreit. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember 2010.
Sparer-Pauschbetrag
Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen.
- Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt.
- Die bisherige Möglichkeit, die Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, entfällt.
- Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.
Altersvorsorge
- Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Riester-Sparer ihr angesammeltes Vorsorgekapital bis zu 100 Prozent zum Kauf von Wohneigentum einsetzen. Möglich ist auch, die monatlichen Sparbeiträge in laufende Kreditverpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder Bausparverträge zu stecken.
- Die öffentliche Förderung beträgt jährlich 154 Euro Grundzulage. Dazu kommen 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro Zuschuss pro Jahr.
- Zusätzlich winkt ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für alle Vorsorgesparer bis 25 Jahre.
- Außerdem gewährt der Staat Steuervorteile. Bis zu 2100 Euro an Riester-Beiträgen kann man jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Nachteil: Die geförderte Immobilie wird im Alter besteuert.
Rürup-Rente
- Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu sogenannten Basis-Versicherungen (Rürup-Renten) steigt von 66 Prozent im Jahr 2008 auf 68 Prozent im Jahr 2009.
- Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Verheiratete können sogar das Doppelte absetzen.
- Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.
Erbschaftsteuer
- Selbst genutzte Immobilien sollen künftig von der Erbschaftsteuer befreit sein - vorausgesetzt, Ehepartner oder Kinder bleiben in der geerbten Immobilie zehn Jahre lang wohnen.
- Zudem darf die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein, andernfalls fallen für die überzähligen Quadratmeter Steuern an.
- Eine Wertgrenze für die übertragene Immobilie gibt es dagegen nicht - somit bleiben auch Luxusvillen steuerfrei.
Vermögensfreibeträge
Damit Teile des Erbes ungeschmälert beim Empfänger ankommen, gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Entscheidend für die Höhe ist der Familienstand.
- Nach den Regierungsbeschlüssen sollen Ehegatten einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro erhalten, bisher waren es 307.000 Euro.
- Für Kinder steigt der Freibetrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro.
- Enkel dürfen künftig 200.000 Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200 Euro.
- Für Eltern ist eine Erhöhung des Freibetrags von 51.200 Euro auf 100.000 Euro vorgesehen.
- Eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten künftig wie Verheiratete einen Freibetrag von 500.000 Euro.
- Für Geschwister, Neffen und geschiedene Ehegatten beträgt der Freibetrag künftig 20.000 Euro (bisher: 10.300 Euro).
- Für Onkel, Tanten, Lebensgefährten und Freunde bleibt der Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro. Bei Beträgen darüber gelten für sie jedoch künftig höhere Steuersätze von bis zu 50 Prozent.
Firmenübertrag
Firmenerben können von der Erbschaftsteuer komplett befreit werden - allerdings gelten dafür einige Auflagen:
- Der Betrieb muss zehn Jahre lang weitergeführt werden.
- Die Gesamt-Lohnsumme des Betriebes darf binnen zehn Jahren nicht sinken - damit ist Beschäftigungsabbau nur schwer durchführbar.
- 15 Prozent des Betriebsvermögens müssen Erben versteuern, wenn die übernommene Firma nur sieben Jahre lang weitergeführt wird.
Abgeltungsteuer
Die neue Abgeltungsteuer tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Erträge einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Banken behalten die fällige Abgeltungsteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt, damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Wer keine Steuern zahlt, kann sich von der Abgeltungsteuer befreien lassen.
- Diese Regelung gilt für alle Kapitalerträge, sprich Zinsen und Dividenden sowie für Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten.
- Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil der Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen.
- Die neue Abgeltungsteuer greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009.
- Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten Kurszuwächse als dauerhaft steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist.
- Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.
- Für Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungsteuer nicht. Hier bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.
- Auch staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester-Rente, unterliegen der Steuer nicht.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Gewinne, die aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen entstehen. Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt.

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