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Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

  • 1. Name der verantwortlichen Stelle
    Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG


  • 2. Geschäftsführung
    Thomas Regge


  • Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
    Dr. Peter Schröpfer
    Frankenpost Verlag GmbH
    Poststraße 9/11
    95028 Hof


  • 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
    Schützenstraße 2
    98527 Suhl


  • 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    Die Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt Daten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und verwendet sie ggf. für Werbezwecke.


  • 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der Daten oder Datenkategorien
    Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der Zweckbestimmung (Nr. 4). Es handelt sich um folgende Datenkategorien:
    • Personengruppe: Kunden
      Daten/Datenkategorie: Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs- und Steuerungsdaten

    • Personengruppe: Mitarbeiter
      Daten/Datenkategorie: Planungs-, Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten

    • Personengruppe: Geschäftspartner, Lieferanten, Vertragspartner
      Daten/Datenkategorie: Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten

    • Personengruppe: Interessenten
      Daten/Datenkategorie: Ansprechpartner, Adressdaten, Produktinteresse

  • 6. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
    Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Dies sind Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, öffentliche Stellen, Vertragspartner und Lieferanten soweit es die gesetzlichen Bestimmungen fordern bzw. zulassen.


  • 7. Regelfristen für die Löschung der Daten
    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen, z.B. 10 Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO, werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zweckes der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.


  • 8. Geplante Übermittlung an Drittstaaten
    Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist z. Zt. auch nicht geplant.
 
 

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Gebietsreform: Helfen neue Kreisgrenzen, öffentliche Schulden zu verringern?

17,16% - ja, weil damit weniger Verwaltung nötig wäre
70,41% - nein, alle werden an ihren Posten kleben bleiben
12,43% - egal, das scheitert soundso alles an der hiesigen Kleinstaaterei

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